Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen „Das Medienkollektiv“,
Inhaber Axel Kosuch und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge.
Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an die Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art,
sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.
Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ hat schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
Es gelten die Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertrags-
bestimmungen des BGB.
1.2 Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw.
Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck
im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende
Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ und nach
Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorares gestattet.
1.4 Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ bleibt in jedem Fall, auch wenn das
ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und
Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden
(s.a. Entwurfs-Nutzungsvergütung)
1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung
zwischen der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ und dem Auftraggeber.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn,
dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung
von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung
setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) –
entfällt wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden
c) dem Werkzeichnungshonorar
2.2 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten,
die die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Angebote / Fälligkeiten / Zahlungsbedingungen
3.1 Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen
nach Abgabedatum.
3.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge und bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug
innerhalb von 14 Tagen - soweit nicht anders vereinbart - zahlbar. Werden die bestellten
Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils
bei Abnahme des Teiles fällig Die 1. Teillieferung wird übergeben, wenn die Zahlung
wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.3 Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ Verzugszinsen in
Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß
§1 Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) verlangen.
3.4 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung
durch Bankbürgschaft verlangt werden.
3.5 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss
bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen der
Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit
der Bezahlung anderer Rechnungen der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
in Verzug befindet.

4. Lieferbestimmungen
4.1 Die Lieferverpflichtungen von der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ sind erfüllt,
sobald die Arbeiten und Leistungen von der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung,
Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige
Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung
von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß
erfüllt hat und die Termine von der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
schriftlich bestätigt worden sind.
4.3 Gerät die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ mit ihren Leistungen in Verzug,
so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist kann Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens
kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung
und Material) verlangt werden.
4.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.5 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers
zu bestellen. Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ tritt in diesem Fall als Vermittler
auf und somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters.
5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ im Innerverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Werden Mengenrabatte
oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung
der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
5.3 Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem
Auftraggeber vereinbart wurde.

6. Eigentumsvorbehalt / Herausgabe von Daten
6.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist (maximal 1 Monat) unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und
Rechnung des Auftraggebers. Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ haftet außer bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Daten(-trägern) / Dateien / Drucken etc.
6.5 Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ ist nicht verpflichtet Dateien, Daten /-träger
oder Layouts, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber
die Herausgabe von Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.6 Hat die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ dem Auftraggeber Computerdateien
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ geändert werden.

7. Belegmuster
7.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl)
unentgeltlich überlassen. Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ ist berechtigt
diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Haftung
8.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch
den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
8.2 Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ haftet nicht für die wettbewerbs-
und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und
sonstigen Designarbeiten.
8.3 Für die von der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ gelegten Links auf der eigenen
Website oder auf derer von Auftraggebern lehnt die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
jegliche Haftung ab.
8.4 Soweit die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ notwendige Fremdleistungen in
Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer / Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen
der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“. Eine Haftung für die Leistungen und
Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen,
soweit die gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene  Arbeiten.
9.2 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen
nach Lieferung schriftlich bei der
Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.3 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster,
Layouts, Drucke etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet,
dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und diese Vorlagen von
Rechten Dritter frei sind. Die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ kann nicht belangt werden.

10. Allgemeines Display- & Werbetechnik
10.1 Haftungsausschluss für Auskünfte
Es besteht keinerlei Haftung für erteilte Auskünfte der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“,
diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich.
10.2 Angebotsarten
Alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die von der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“  für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form
individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten
Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden, sind Angebote im Sinne dieser AGB.
Die genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung
und Versandkosten nicht ein.
10.3 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Alle in Angeboten gemachten Angaben, wie Zeichnungen, Größen, Gewichte und
sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
10.4 Vorbehalt von Änderungen
Angebote sind frei bleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit
ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden die Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ nicht.
10.5 Offenkundiger Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ in keinem Falle.
10.6 Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für
den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post,
per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung
der Auftragsdaten im Internet erteilt werden.
10.7 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme
genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der
mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
10.8 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB
auf eine Erklärung der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ über die Annahme
seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag
mit Zugang der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ Auftragsbestätigung per Post,
Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.
10.9 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ Auftragsbestätigung vom Auftrag
in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die
Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des
Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.
10.10 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ und dem Auftraggeber
gilt spätestens mit Annahme der von der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
gelieferten Ware oder der von der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“ erbrachten
Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten
als zustande gekommen.
10.11 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung
durch Bankbürgschaft verlangt werden.
10.12 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss
bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann die Werbeagentur „Das Medienkollektiv“
auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer
Rechnungen der Werbeagentur „Das Medienkollektiv“. KG in Verzug befindet.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
(nach Vertragsabschluss) ins Ausland verlegt, wird der Sitz von der Werbeagentur
„Das Medienkollektiv“ als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die
Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.Dresden, den 26.September 2009